Suchergebnis

Cover von Gründlicher Bericht von dem Abmeyerungsrecht
fürnemlich im Stift Hildesheim, worin erwiesen wird, daß kein Guths-Herr befugt, seine Meyer und deren Erben nach Willkühr und Gefallen, ohne erhebliche Ursache, der Meyerstatt zu entsetzen ...
Verfasser: Struben, David Georg Suche nach diesem Verfasser
Jahr: 1730
Verlag: Hildesheim, Matthäi
Mediengruppe: Sachbuch
OPEN V 11.2.1.0